Liebe Foren-Mitglieder!
Ich habe wieder mal dringend eine Frage.
Es gilt kein KV sondern eine Betriebsvereinbarung wo steht, dass jeder DN Anspruch auf ein 13. und 14. MONATSGEHALT hat.
Manche DN bekommen jedes Monat die ÜST ausbezahlt.
Meine Frage: Muss ein 13-Wochen Schnitt der ÜST mit in die SZ berechnet werden?
Ortner schreibt unter Kapitel Sonderzahlungen Punkt Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen
Im Regelfall gilt für die Bemessung der Höhe der Sonderzahlungen Folgendes:
…
Gebührt ein Monatsgehalt oder ein Monatslohn (-bezug, -verdienst), sind zumindest bestimmte, i.d.R. im KV angeführte Bezugsbestandteile in die Sonderzahlung miteinzubeziehen 1).
…
1) variabel gewährte sowie leistungsbezogene Entgeltbestandteile (z.B. Überstunden) nicht einzubeziehen sind.
Wie seht Ihr das, muss ein Schnitt berechnet werden?
Ich danke Euch jetzt schon für Eure Antworten.
Ein ganz großes DANKE.
lg