Startseite › Foren › Sonderzahlung › SZ – J-Sechstelüberschreitung/Überschreiten der SV-HBMG
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AutorBeiträge
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15.4.2010 um 21:41 Uhr #15650
Hallo!
Ich bin am Verzweifeln, weil ich leider bis dato keine befriedigende Antwort (E-Learning) zu folgenden Problem bekommen habe (für mich ein Problem, weil ich dazu nirgendwo ein konkretes Beispiel finde und mein Tutor nicht versteht, was ich meine).
Folgender Fall:
Bei der WR wird sowohl das Jahressechstel als auch die SV-Höchstbemessungsgrundlage für SZ überschritten. So weit so gut.
Hausnummer:
Sechstelüberhang: 3000,– EUR
SV-HBMG-Überschreitung: 2000,– EUR
Lfd. Bezug: 4.000,– EUR
WR: 4.000,– EUR.OK, der Sechstelüberhang wird zum lfd. Bezug addiert und hier versteuert. 1000 EUR eben noch begünstigt. Auch kein Problem. Aber WIE teile ich die 2000,– EUR, die noch unter der Höchstbemessungsgrundlage SV bei Sonderzahlungen sind, auf???
Muss ich bei den lfd. Bezügen nur für 2000,– EUR SV berechnen (weil ja dann schon die 8.100,– EUR erreicht werden)
und demzufolge bei der WR ÜBERHAUPT gar keine SV mehr abziehen?Oder muss ich das anteilmässig machen, will heißen:
Sechstelüberhang = 75% der WR
Werden dann 75% der noch sv-pflichtigen 2000 EUR mit den lfd. Bezügen (zu 17,07%) abgezogen und 25 % mit der WR.Klar, der SV-Anteil bleibt immer gleich, allerdings wirkt sich eine unterschiedliche Berechnung auch unterschiedlich auf die LSt-Bemessungsgrundlage aus. (???)
Ich habe auch eine schicke Excel-Tabelle dazu – mit 2 Varianten. Ich wäre wirklich super-dankbar, wenn jemand meine Gedanken entwirren kann. Es kann natürlich sein, dass ich da wieder komplett auf der Leitung stehe und Äpfel mit Birnen vergleiche… – leider kann ich die Excel-Datei nicht hochladen…
Vielen, vielen Dank im voraus…
LG,
ornett
16.4.2010 um 15:37 Uhr #22686Hallo Ornett!
SV Sonderzahlung = 2.000,– x 17,07% = EUR 341,40.
Da du lt. J/6-Berechnung noch 1.000,– Euro begünstigt versteuern kannst, wird von diesem Betrag die anteilige SV abgezogen (SZ hat Vorrang), um zur LSt-BMGL zu gelangen, also:
1.000,– x 17,07% = EUR 170,70.
Somit ergibt sich folgende LSt-Berechnung für die WR:
1.000,– – 170,70 anteilige SV = 829,30 x 6% = 49,76Und für den laufenden Bezug muss du 3.000,– als J/6-Überhang und 170,70 (341,40 minus 170,70 bei SZ verwendet) als SV-Rest berücksichtigen.
Beim laufenden Bezug musst du die SV ganz normal von den EUR 4.000,– berechnen.
Alles klar?
LG
16.4.2010 um 19:46 Uhr #22687OK, dass insges. nur 2000,– EUR SV übrigbleiben ist klar.
Dass der lfd. Bezug „normal“ i.e. hier komplett sv-pflichtig ist mit 18,07% ist auch klar.Nächster Schritt wäre (ich versuche das mit eigenen Worten zu erklären, damit ich das auch verinnerliche ;-)))
die Sonderzahlung abzurechen (wie Du schreibst: Sonderzahlung geht vor – werde ich mir merken). Dann eben
DEN Teil INNERHALB des Jahressechstels zu rechnen, anteilige SV abziehen = LSt-BMG. Ok, bis dahin klar.Ich rechne also vorab den Gesamtbetrag der noch zu zahlenden SV-Beiträge für die SZ (mit dem verminderten Satz, klar) aus und subtrahiere dann DEN Anteil, der bereits bei der SZ berücksichtigt wurde. Die Differenz ist dann automatisch DER SV-Anteil, der mit dem laufen Gehalt abgerechnet wird (und eben DORT Auswirkung auf die LSt-BMG hat). Dieser steht natürlich dann in KEINER Relation zum tatsächlichen 6tel-Überhang. (?)
Wenn man im Kopf hat: SZ geht vor, SZ geht vor, SZ geht vor…. ommmmmm! dann löst sich der Knoten nach einem leichten Schlag auf den Hinterkopf ganz allein…
Danke, danke, dankääääh, ich habe nirgendwo in meiner Literatur (Kurstliteratur bzw. PV: Eine Einführung, vielleicht sollte ich mir noch PV in der Praxis zulegen…) etwas gefunden…
LG,
ornett
19.4.2010 um 10:12 Uhr #22688Hallo ornett!
Völlig richtig interpretiert!
Na ja, es ist ungleich schwieriger, etwas ganz allein zu erlernen als wenn man in den PV-Kursen kompetente TrainerInnen hat.
Alles Gute weiterhin.LG
14.11.2014 um 11:17 Uhr #22689ich hab mich jetzt extra registriert, um mich für diesen hilfreichen beitrag zu bedanken.
seit drei tagen habe ich versucht, die berechnungen unseres programmes nachzuvollziehen.
ich habe im netz keinerlei Infos gefunden bei jahressechstel- und hbmg-überschreitung.
heute bin ich endlich auf diesen beitrag hier gestoßen und konnte nun alles nachvollziehen!
herzlichen dank dafür!!! -
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