SZ-Berechnung bei Änderung Gehalt

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  • #16799

    Hallo!
    Ich bin seit mehreren Jahren 20 Stunden/Woche angestellt (Brutto: EUR 1.233,43).
    Ab 1.11.2015 arbeite ich 30 Stunden/Woche (Brutto: EUR 1.850,15)

    Frage: Wie hoch wird meine Brutto-WR sein (fällig Ende November)? Höhe des 30 Stundengehaltes? Mischberechnung? Mein Kollektivvertrag hat hier überhaupt keine Regelung.

    Danke für eure Hilfe

    #24970
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo Lynette,

    habt Ihr einen KV, oder sagt der KV dazu nichts?
    Was steht beim KV bei der Sonderzahlung – WR und/oder UG?
    Das gar nichts steht, verwundert mich ein wenig.

    Wenn wirklich gar nichts steht, würde ich beim WG den Monatslohn nehmen, und das UG so belassen wie es damals richtig war.
    Ist in Summe eh wieder eine Mischberechnung.

    lg
    hubert k.

    #24971

    Mein KV sagt nur: „Den Dienstnehmern gebührt im Juni ein Urlaubszuschuss und im November eine Weihnachtsremuneration in der Höhe von je einem Monatsentgelt. Den während des Jahres eintretenden Dienstnehmern gebühren diese Sonderzahlungen nur im aliquoten Ausmaß. „

    Das steht bei Punkt SZ. Sonst nichts.

    #24972
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo,

    ja dann passt eh das:

    Wenn wirklich gar nichts steht, würde ich beim WG den Monatslohn nehmen, und das UG so belassen wie es damals richtig war.
    Ist in Summe eh wieder eine Mischberechnung.

    Wenn Du bisher weniger verdient hast, wird halt etwas mehr Lohnsteuer herauskommen, da das Jahres 1/6 bei der 2. Sonderzahlung dann mal rasch überstiegen wird.
    Das Meiste wirst Du wieder beim „JAGL“ zurückerhalten.

    lg
    hubert k.

    #24973

    War auch so der Meinung.
    Das UG bleibt selbstverständlich unverändert und das WG bekomme ich in der Höhe des 30 Stunden Gehaltes.
    Dass ich das J/6 übersteige ist mir auch klar, aber die LSt kann ich mir eh zurückholen; hab eh eine Menge Werbungskosten geltend zu machen.
    Dankeschön für deine Hilfe!
    LG

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