Liebe/er obermo68!
Es sind sämtliche Entgelte (Löhne, Montagezulage, Überstundenentgelte usw.) der letzten 6 Monate, in deinem Fall vom Fälligkeitstag der SZ zB. 30. Juni bis 15.04.2007 zu addieren. Da noch keine 6 Monate vorliegen, muß die Summe durch einen „adaptierte“ Zahl dividiert werden.
In deinem Fall:
Rechnet man vom Fälligkeitstag (30.6.) die letzten 6 vollen Monate zurück, kommt man auf 181 Kalendertage.
Beschäftigt war der MA aber nur von 15.4. bis 30.6.2007 = 77 KT = 42,54 %(von 181 KT). 42,54 % von 6 = 2,55.
Das Entgelt aus der Zeit von 15.4. bis 30.6. wird also durch 2,55 dividiert.
Dieser Wert wird dann aliquotiert auf die Beschäftigungszeiträume des
Sonderzahlungsjahres.
15. April bis 31. Dezember = 261 KT : 7 = 37,29 Wochen (auf 38 aufrunden)
Der oben ermittelte Wert wird durch 52 dividiert und mit 38 mulitipliziert.
Ein Tipp noch: Wissenswertes sowie praktische Beispiele zur AKÜ findest du in der WIKU-Personal-aktuell Arbeitskräfteüberlassung!
Sehr empfehlenswert! 😀
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
Gruß Anni