SZ bei geringfügig Beschäftigten

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  • #14027

    Hallo!

    Weißt irgendwer, ob es eine gesetzliche Regelung darüber gibt, wie hoch die Sonderzahlung bei einem geringfügig Beschäftigten sein darf, ohne dass er seinen Status als geringfügig Beschäftiger verliert?

    Danke,
    Caro

    #19003

    Also mein erster Gedanke bei deiner Frage war:
    „Völlig egal, wie hoch die Sonderzahlungen sind, die Geringfügigkeit wird nur am laufenden Entgelt gemessen“.
    Aber sie regt schon sehr zum Nachdenken an – habe mich daher auf die Suche gemacht und gefunden:

    Großer Ortner (Stand 1.1.2007), Seite 757: Bei der Feststellung der Geringfügigkeit sind SZ nicht mit einzubeziehen (E-MVB, 005-02-00-002).

    Liebe Grüße und schönes Wochenende

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