SV-Berechnung bei Auslandsbezügen § 3 Abs 1 Z 10
Ein DN arbeitet in einem Monat sowohl im Inland als auch im Ausland.
Im Inland 10 Tage, mit 500,00
Im Ausland 20 Tage, mit 3.340,00
Berechnung der SV-Basis lfd:
Inland
HB ist 128 x 10 = 1280,00
-> SV von 500,00
Ausland
HB ist 128 x 20 = 2560
-> SV von 2560,00
An sich verdient der DN also genau so viel wie die HB beträgt, alles wäre SV-pflichtig. Dadurch, dass er einen Teil des Monats im Ausland tätig ist, wird ein Teil seines Gehaltes SV-frei gerechnet (weil über HB).
Meiner Meinung stimmt unsere Rechnung, weil es sich beim Zusammentreffen von Inlands- und Auslandsbezügen um 2 gebrochene SV-Perioden handelt (und daher für jeden Teil die HB berücksichtigt werden muss) (siehe Ortner „Personalverrechnung in der Praxis“ (Kapitel 21.2): Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherung usw. bzw. die allfällige Gewährung des Pendlerpauschales sind ebenfalls nur tageweise zu berücksichtigen).
Seht ihr das auch so, dass die SV-Basis lfd statt 3.840,00 nun nur 3.060,00 beträgt? Bei 30 SV-Tagen?