hallo! ich rechne auch einen handelsbetrieb ab (ein weinhaus) und da sind 2 fixe angestellte und bei veranstaltungen gibt es hin und wieder stundenweise aushilfen!
d.h. die helfen zb. an einem abend 3 stunden und im monat vielleicht 2x oder 3x oder auch gar nicht! je nach bedarf!
bisher wurde das so gemacht, dass ein stundenlohn vereinbart wurde und die aushilfen eine rechnung an die firma stellen und das dann ausbezahlt wird!
ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das so erlaubt ist? früher mal gab es ja die schillinggrenze von 10.000,–, das man im jahr neben einer beschäftigung, arbeitslosen + karenz dazuverdienen durfte, ohne dass man angemeldet wurde!
gilt das noch so und wie ist die € grenze?
bitte um hilfe! danke!