Stornierung Aviso-Anmeldung ab 01.01.2008

Startseite Foren Außerbetriebliche Abrechnung Stornierung Aviso-Anmeldung ab 01.01.2008

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #14377

    Hallo Forum-Mitglieder,

    Gibt es für die Storno-Aviso-Meldung eine Frist?
    Zumindest Aviso-Meldungen sind ja VOR Arbeitsantritt schon zu erstellen,
    was passiert wenn ich eine Aviso-Meldung „vergesse“ und erst nach einer Woche die Meldung storniere, obwohl ich die Meldung auch früher hätte machen können (z. B. wenn ich weiß dass der Dienstnehmer nicht zur Arbeit erscheint).

    Damit könnte man doch dieses ganze neue System umgehen, wenn eine Kontrolle erfolgt, hat man ja die Aviso-Anmeldung gemacht, wenn keine Kontrolle erfolgt, kann man die Aviso-Meldung ja stornieren (und die Situation ist so als wäre nichts gewesen).

    Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen?

    LG
    Kakado

    #19805

    Zur ersten Frage:

    Nach der Aviso Meldung prüft die GKK das Einlangen einer Vollmeldung ab. Das heißt nach Verstreichen der Meldefrist wird es eine Nachfrage von Seiten der GKK geben, sollte noch keine Vollmeldung vorliegen.

    Zur Umgehungsmöglichkeit:

    Die gibt es zumindest dann, wenn der DN nur einige Tage beschäftigt wäre. Macht man das allerdings zu oft, wird es, denke ich, der GKK sehr wohl auffallen.

    lg, Andreas

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.