Stör(Außerhaus) Zulage holzverarb. Gewerbe

Startseite Foren Dienstreise Stör(Außerhaus) Zulage holzverarb. Gewerbe

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #15501
    Birgit82
    Teilnehmer

      Liebes Forum,

      ich habe die Lohnverrechnung einer Firma mit KV holzverarb. Gewerbe übernommen. Im KV ist die Außerhauszulage im § 11 geregelt. Der Steuerberater hat die Zulage nach der Grundlage im § 26, Punkt 4 abergerechnet, also keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und daher lohnsteuer- und sv-frei.
      Ich frage mich nun, ob diese Außerhauszulage das gesetzliche Taggeld ersetzt oder muss diese Zulage zusätzlich zum Taggeld ausbezahlt werden?

      Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

      Lg Birgit

      #22347

      Hallo Birgit!

      Die Bezeichnung ist unerheblich, d.h. dass eine „Störzulage“ praktisch das „Taggeld“ darstellt.
      (wenn ich mir auch diesen KV jetzt nicht angeschaut habe).

      LG

      #22346
      Birgit82
      Teilnehmer

        Hallo Roland,

        danke für die Info.

        Lg Birgit

        #22345

        Hallo Birgit!

        Sehr gern geschehen.

        LG

      Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
      • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.