Stichtag Ersterkrankung

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  • #16007

    hallo,

    bräuchten unbedingt eure Hilfe.

    Eine Angestellte bei uns war vom 28.9.-30.9.2009 im Krankenstand –> Stichtag Ersterkrankung 01.10.2009
    die Halbjahresfrist ist daher vom 1.10.2009-31.03.2010

    nun ist die Mitarbeiterin mit 31.03.2010 wieder erkrankt.
    Nach unserem Rechenschema wäre dies eine Wiedererkrankung.

    Die Krankenkasse meinte aber dies sei eine neue Ersterkrankung. (bzw der Wortlaut war, es kann eine neue Ersterkrankung sein).

    Hattet ihr schonmal so einen Fall und könnt uns helfen?

    Vielen Lieben Dank
    zwei verzweifelte Jung-Kolleginnen 🙂

    #23554

    Liebe „Jung“-Kolleginnen!

    Ein schon etwas älterer Kollege (meine Wenigkeit) meint, dass es sich dabei um eine Wiedererkrankung handelt.
    Meines Erachtens habt ihr das vollkommen richtig analysiert.
    Der Wortlaut im § 8 Abs. 2 Ang.G. ist hier mE eindeutig – es heißt ja „nach Wiederantritt des Dienstes“ – und das ist in eurem Fall der 1.10. (und nicht der 31.9. – grins!).

    LG

    #23555

    Danke für die rasche Antwort!

    Haben nun nochmals mit der Krankenkasse diskutiert, aber die gehen von ihrem Standpunkt nicht runter. Erklärung gabs leider auch keine gscheite von den Damen. Naja… wir müssen nun dies irgendwie im System ändern *grml*

    nochmals danke und einen schönen Tag 🙂

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