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- Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre, 7 Monate von Martin.
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2.4.2010 um 13:54 Uhr #15557
Hallo,
ich habe eine steuerrechtliche Frage:
Ich weiß, dass lohnsteuerpflichtige Angestellte max. 730 € steuerfrei in einer anderen Einkunftsquelle verdienen darf.
Heißt das, dass es theoretisch möglich wäre, an den Arbeitgeber eine Honorarnote über 730 € zu schreiben (beispielsweise für Abgeltung von 50 Stunden) und das ganze als selbstständiges Einkommen zu betrachten, welches ich nicht versteuern muss, da es ja nicht über die Freigrenze hinausgeht?
Wenn ja, warum machen es dann nicht alle- bzw. wo ist der Haken?Vielleicht kennt sich wer aus.
Schöne Grüße
3.4.2010 um 9:52 Uhr #22459MartinTeilnehmerHallo Wilhelm!
Das wird vom Finanzamt nicht anerkannt, da die Honorarnote auch ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist.
Denkbar wäre nur eine komplett verschiedene Tätigkeit.
Z.B. Der Hausmeister einer Versicherung, verkauft Versicherungsverträge und bezieht so Einkünfte die nicht mit der unselbständigen Tätigkeit verwandt sind.
Diese Tätigkeit muß zeitlich von der ersten getrennt sein. z.B. Arbeit 8-17 Uhr, Versicherungsverkauf am Abend und am Wochenende.Weiters darf es sich bei der zusätlichen Einnahmequelle nicht um ein verstecktes Dienstverhältnis handeln, welches nur den Namen „Werkvertrag, oder Honorar“ umgebunden bekommt.
Dies würde aber vom Finanzamt sehr streng geprüft.
Also im Regelfall nicht anwendbar.3.4.2010 um 14:25 Uhr #22461Hallo Martin,
danke für die Auskunft, hab mir schon gedacht, dass das nicht so einfach geht.
Aber wie sieht es mit folgender Konstellation aus. geht das?:
„Dienstnehmer A“ arbeitet für die „B GmbH“ in einem normalem Angestelltenverhältnis beschäftigt. An der Firma „B GmbH“ ist die kleine Firma „C GmbH“ beteiligt.
„Dienstnehmer A“ macht neben seiner normalen Tätigkeit für die „B GmbH“ auch noch „nebenbei“ das bisschen Arbeit (ca. 4 Stunden pro Monat) für die kleine „C GmbH“ mit. Das gesamte Gehalt für die Arbeit beider Firmen bekommt der „Dienstnehmer A“ jedoch von der „B GmbH“Ist es nun möglich das bisschen Arbeit das für die „C GmbH“ anfällt zeitlich zu trennen und nicht über die „B GmbH“ Gehalt zu beziehen, sondern stattdessen eine Honoranote über 730,– an die „C GmbH“ zu stellen, welche an der „B-GmbH“ beteiligt ist?
PS: Die Arbeiten der „B GmbH“ und „C GmbH“ werden am selben Schreibtisch erledigt.
Vorab; danke für deine Mühe meinen Text zu verstehen 😉
mfg
4.4.2010 um 9:06 Uhr #22460MartinTeilnehmerHallo Wilhelm!
Das kommt einer Lösung näher hin!
Aber aus Sicht der Finanz:
Warum soll das 730,- Dienstverhältnis eine selbständige Tätigkeit sein. (=Werkvertrag oder freier Dienstnehmer)
Wenn genau die gleiche Tätigkeit ein (Lohnsteuer und Sozialversicherung) Dienstverhältnis ist, dann kann nicht argumentiert werden, dass diese Tätigkeit in der anderen GmbH ein Werkvertrag oder freies Dienstverhältnis ist.Ein Werkvertrag ohne Lohnnebenkosten ohne Gewerbeschein ist m.E. nicht möglich.
Bleibt ein freier Dienstvertrag unter der Sozialversicherungsgrenze für geringfügigkeit.
Z.B. den Betrag auf 3 Monate verteilt. (Dann bleibt der Betrag auch unter der Geringfügikeitsgrenze falls der freie Dienstvertrag nicht anerkannt wird).
So, als freier Dienstvertrag sind lediglich i.d.R 9,53 % Lohnnebenkosten, 1,4 % SV und keine Lohnsteuer zu entrichten.Du musst Dir nur noch eine Tätigkeit einfallen lassen bei welcher Du organisatorisch nicht im Betrieb eingegliedert bist, Dich vertreten lassen kannst…
Schau hier rein, damit Du die Tätigkeit nach den Regeln gestaltest:
http://wko.at/tirol/arbeitsrecht/tw/119.htmlIn Summe hätte ich starke Bedenken, wenn es sich nicht um eine andere Tätigkeit handelt die die Kriterien (siehe Link) erfüllt.
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