Die am 24.9. beschlossene Gesetzesänderung,dürfte wieder gekippt werden.
Die in der letzten Nationalratssitzung vor der Wahl beschlossene Steuerbefreiung für pauschale Nächtigungsgelder bei Dienstreisen für Monteure und Außendienstler könnte erneut vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt werden. Darauf weist Harald Waiglein, Sprecher des Finanzministeriums, hin. Denn mit dem Beschluss sei eine Regel, die bereits 2006 vom VfGH aufgehoben worden war, erneut festgeschrieben worden.
Das Einkommenssteuergesetz besagt laut Waiglein, dass eine Dienstreise maximal sechs Monate lang dauern darf. Bei einer längeren Aufenthaltsdauer an einem Arbeitsort dürfen demnach die steuerfreien Tages- und Nächtigungsgelder nicht mehr ausgezahlt werden.
„Wird wahrscheinlich nicht halten“
Ist aber im Kollektivvertrag eine anderer Regel festgelegt, durfte diese ursprünglich zur Anwendung kommen. In den Kollektivverträgen der Monteure war festgeschrieben, dass eine Dienstreise auch länger als sechs Monate dauern dürfe.
Diese Möglichkeit der abweichenden Regelungen hatte der VfGH im Jahr 2006 gekippt, mit Wirkung 31. Dezember 2007; der Gesetzgeber hat dann die aufhebende Wirkung auf 2009 verschoben.
Durch den Beschluss in der turbulenten Nationalratssitzung am 24. September wird die Regelung wieder ins „Dauerrecht“ übernommen, so Waiglein. Dies werde vor dem VfGH „wahrscheinlich nicht halten“. Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer meint, dass es naheliegend ist, dass eine derartige Neuregelung nicht halten werde.