steuerfrei im Ausland – Deutschland

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  • #13556
    lig

      Ich bin seit fast 183 Tagen in D auf Montage. Muss ich nach Ablauf dieser Zeit die Steuer für den Zeitraum nachzahlen? Aufgrund verschiedender Infos bin ich diesbezüglich verunsichert – deshalb danke im Voraus für Eure Antworten.

      #17964
      Martin
      Teilnehmer

        Sehe das auch so: Du wirst mit Deinen deutschen Bezugsbestandteilen in Deutschland steuerpflichtig. Sozialversicherungspflicht bleibt vorerst in Österreich. Mal schauen wann die neue EU Verordnung in Kraft tritt, welche besagt: …die SV Pflicht im überwiegenden Tätigkeitsstaat…

        Schönen Sonntag
        Martin

        #17965
        lig

          Hallo Martin!
          Vielen Dank für deine prompte Antwort.
          Es geht mir aber um die Steuer für die abgelaufenen 183 Tage .
          MUSS ich die steuern nachzahlen oder kann mich das Finanzamt nicht belangen wenn ich die 183 Tage überschreite?
          Grüße Günther

          #17966
          Martin
          Teilnehmer

            Bitte konkretisiere:
            Wieviele Tage in Ö gearbeitet:
            Wieviele Tage in D gearbeitet:

            Grüsse
            Martin

            P.S. Da ich mit gepacktem Koffer auf ein „Last Minute“ Angebot warte, weiß ich nicht ob ich Morgen noch in Österreich bin… 8)

            #17967

            Hallo,
            aufgrund der Schilderungen nehme ich an (obwohl ich den Sachverhalt nicht genau kenne), dass die Montagetätigkeit unter die österreichische Steuerbefreiung (begünstigte Auslandstätigkeit gemäß §3 Abs.1 Ziff.10 EStG) fällt.
            Fraglich ist daher, ob und wann Steuerpflicht gegenüber der deutschen Finanz entsteht.
            Nach dem DBA Österreich-Deutschland entsteht bei Entsendungen nach Deutschland Steuerpflicht in Deutschland, sobald der Aufenthalt dort 183 Tage im Kalenderjahr überschreitet.
            Es ist daher durchaus so, dass rückwirkend Steuerpflicht eintreten kann, wenn eben diese Frist im Kalenderjahr überschritten wird.
            Diese Steuerpflicht aufzugreifen ist aber nicht Sache der österreichischen, sondern der deutschen Finanz.
            Schöne Grüße,
            Clara

            #17968

            nochmal zu betonen: Kalenderjahr;

            sehe das auch so- eine rückwirkende Besteuerung ist sehr wahrscheinlich, aber eben von seiten der Dt. Behörde-wann soll diese Montage enden?

            Ich hatte mal das umgekehrte Problem: ein DN WOLLTE in Ö besteuert werden, es war aber überhaupt nicht klar, ob er die 183-Tage-Regelung überschreiten würde; von Seiten der Finanz meinte man, ihnen wärs egal (!) ob wir grunds. hier abführen, die Dt. würden sowieso eine Bestätigung verlangen (hääää!?) Der DN war dann dankbarerweise insges. über 250 Tage in Österreich beschäftigt (ich habe hier die LV für ihn in der Betriebsstätte gemacht-da ich nicht mehr dort bin, weiss ich auch überhaupt nicht, ob er eigentlich je einen Nachweis über die in D abgeführten SV-Beiträge gebracht hat…. mir kanns eh wurscht sein, ich bin nicht die Finanzbehörde…
            aber die AW war schon cool!(Quasi “ na soll er halt mal zahlen, dann schaun wir weiter….“)

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