Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte dringend eine Auskunft – und hoffe, dass ich meine Frage verständlich formulieren kann 😉
Also:
Ein DN bekommt jetzt im Juni seine erste SZ, die nächste dann im August –> der Haken: im August läuft die SZ über eine Auslands-Lohnart, also steuerbefreit.
Darf ich trotzdem jetzt bei der Ermittlung der LSt-Bemessungsgrundlage von der Höchstbeitragsgrundlage in der SV bei SZ von 8.220,– ausgehen? Oder muss ich hier als Basis für die Berechnung der SV die 4.110,– hernehmen, weil er ja nur eine SZ als „normal“ im Inland zu versteuernde SZ erhält und die 8.220 eigentlich auf 2 Sonderzahlungenn pro Jahr basieren?
Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass diese erste SZ, die jetzt im Juni ausbezahlt wird, über der Höchstbeitragsgrundlage von 8.220 bei SZ liegt.
Vielen Dank für eure Antworten!!
Sonnenblume