Sterbezug KV Handelsangestellte

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  • #13519

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Ich habe eine Dienstnehmerin abzurechnen, die mit 17.4.06 verstorben ist, da im Heft 5/06 PV für die Praxis ein Beitrag diesbezüglich veröffentlicht wurde, hätte ich eine Frage wie sieht es mit der MV-Pflicht für den STerbezug aus! lt. GKK ist besteht nur bis zum Todestag SV u. MV Pflicht ist das richtig!
    Der Sterbebezug (KV handelsangestellte) ist ja nicht SV PFLICHTIG nur für den Dienstnehmer oder ist der Dienstgeber auch von den Beiträgen Befreit!?

    MFG
    Gabriele Eder

    #17851

    Liebe Frau Eder,

    also grundsätzlich meine ich, dass die Regelung im KV-Handel ohnehin nur auf Abfertigung-Alt-Fälle Anwendung findet, sodass sich die Frage bei einem AN im neuen System ohnehin nicht stellen kann.

    Ganz unabhängig vom geschilderten Fall bin ich ich der Meinung, dass der Sterbebezug nicht SV-pflichtig ist, und zwar weder hinsichtlich Dienstgeberanteil noch Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung.

    Schöne Grüße,
    Poldi

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