Sterbegeld auf Grund KV-Handelsangestellte

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  • #13354

    Wie sind Sterbegelder abzurechnen? Finde diesbzgl. unterschiedliche Literatur.

    * Weiterzahlung Sterbegeld bis Ende des Sterbemonats und

    * Weiterzahlung des Sterbegeldes für das nächste u. übernächste Monat.

    Würde mich freuen, wenn ich zahlreiche Antworten erhalte. Leider erhält man großteils auf die gestellten Fragen keine Antworten u. man ist wieder ganz allein in diesem großen „Wirrwarr“ 😥 .

    #17425

    Hallo Heidi!

    Ich habe leider bei kniffligen Fragen auch schon mal keine Antworten erhalten.

    Zu deiner Frage:

    im KV Handel ist das genau geregelt .
    Wenn DV länger als ein Jahr, dann Gehalt für Sterbemonat + nächstes Monat. Wenn DV länger als 5 Jahre, dann noch Gehalt für Sterbemonat + 2 zusätziche Monate.
    Wenn aber ein Abfertigungsanspruch aufgrund des AngG besteht, so ist nur die günstigere Variante zu zahlen (entweder Bezüg oder Abfertigung).

    Diese Regelung gilt aber nur für DN die im System „Abfertigung alt“ sich befinden!!!!

    #17426

    hallo ulrike!

    danke, für deine Antwort! ich bräuchte aber informationen über die Versteuerung (Lohnsteuer) bwz. SV u. DB, DZ, Kommst.

    lg heidi

    #17427

    Hallo Heidi!

    Sorry, daß ich deine Frage falsch verstanden habe.

    Ich habe selbst einmal so einen Fall gehabt, kann mich aber nicht mehr recht erinnern.
    Aber so viel ich weiß, können Tote nicht mehr sozialversichert sein.
    Somit wären die Zahlungen nach dem Tot SV frei!

    Aber ich würde da bei den Ämtern nachfragen, oder vielleicht kann dir jemand anderer weiterhelfen.

    Liebe Grüße

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