Sportverein mit Sportplatzbuffet

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  • #14623

    Hallo!

    Muss ein kleiner Sportverein mit Sportplatzzbuffet, auch alle Lohnabgaben (KommSt, DB,DZ) abführen?

    Lg
    Nicki

    #20350
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Nicki!

      Das Buffet ist gefährlich:
      Nur gemeinnützige Vereine sind von der KommSt Pflicht ausgenommen. Ich glaube aber das Dein Buffet sehr wohl auf Gewinn ausgerichtet ist. Ob dies nun mit dem Verein zusammengerechnet werden kann, muß mit mehr Hintergrundwissen beantwortet werden.

      DB ist, bei Überschreiten der monatlichen Freigrenzen zu entrichten.
      DZ ist, mangels Wirtschaftskammerzugehörigkeit des Vereins keiner zu entrichten. – Falls das Buffet aber als eigenständiger Betrieb betrachtet wird, fällt es zum Fachverband Gastronomie und dann DZ-ja.
      KommSt – bei gemmeinnützigem Verein nein,
      bei gewinnorientiertem Verein oder einer KommSt-Betriebsstätte – JA

      #20351
      Martin
      Teilnehmer

        Hallo Niki!

        Beachte bei der Abrechnung der Sportler ob sie erhöhte Werbungskosten und erhöhte Taggelder geltend machen können.
        Dies ist in der „Hostasch Verordnung“ geregelt. Das ist eine verdeckte Sportlerförderung damit diese mehr steuerfrei dazuverdienen dürfen.
        Unter diesem Link gibt´s leicht verständliche Info´s: http://www.bso.or.at/download/1699/Download.pdf,%20Download.pdf

        #20352
        Martin
        Teilnehmer

          Nachtrag:
          Für die Abrechnung von Sportlern gelten neue LSt-Spielregeln:
          http://www.noegkk.at/vib/Galerie/Flipbooks/VA/Sportlerbeguenstigung_BMF/web/flipviewerxpress.html

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