Liebe Forumsteilnehmer,
Sozialplanzahlungen können ja nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.
Wenn nun im Zuge einer Betriebsvereinbarung etliche Beträge, bzw. die Berechnung derer, festgelegt werden (z.B. pro Kind ein gewisser Betrag etc etc etc) und in dieser BV auch geregelt ist, dass diese Konditionen des Sozialplanes nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Dienstnehmer, nach Bekanntgabe der Kündigungsabsicht (Vorabinformation) einer einvernehmlichen Auflösung des DV zustimmen.
Wenn nun in dieser Sozialplan-BV zusätzlich definiert wird, dass eine zusätzliche Zahlung gebührt, in Höhe jenes Entgeltes, welches bei einer tatsächlichen Kündigung bis zum Ende der Kü-Frist zu bezahlen gewesen wäre; muss dieser Teil der BV als Kündigungentschädigung bezahlt bzw. abgerechnet werden? Auch wenn es durch etwaige freiwillige frühere einvernehmlichenBeendigungen gar nicht zum Ausspruch einer Kündigung kommt? … oder kann dieser Teilbetrag als Bestandteil der Betriebsvereinbarung in die Sozialplanzahlung miteingerechnet werden ?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt 😉
Bitte Hilfe … bin mir hier jetzt etwas unsicher …
Danke!
LG Andrea