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15.11.2006 um 12:59 Uhr #13789
Hallo liebes Forum!
Ich brauche dringend Hilfe.
Ich muß eine freiwillige Abfertigung lt. Sozialplan berechnen.
Mein Problem dabei ist, dass ich 2 verschiedene Berechnungsvarianten vor mir liegen habe und ich nicht weis, welche davon die Richtige ist.Sozialplan:
Die Höhe des Sozialplans ist höher als die Grenze lt. § 67 Abs. 8 lit f EStG.Wie berechne ich den halben Steuersatz von € 22.000,-?
1. Berechnungsvariante:
Diese habe ich aus dem Buch “ Lohnsteuer in Frage und Antwort“ (Sailer, Bernold,….)
2. Berechnungsvariante:
lt. FA wird die Berechnung des halben Steuersatzes nach der Berechnungsformel des § 33 EStG vorgenommen.Liebe Grüße
15.11.2006 um 13:57 Uhr #18537Liebe Claudia!
Auch ich habe in den letzten Tagen festgestellt, dass es hier Divergenzen bei den Aussagen gibt und bin gerade dabei zu recherchieren, was nun wirklich richtig ist.
Es stehen aber die endgültigen Aussagen dazu noch aus.
W. Kurzböck
15.11.2006 um 15:34 Uhr #18538Danke für deine Antwort!!!!!
So, endlich habe ich eine Richtige Berechnung für den Sozialplan.
Die Berechnung des halben Steuersatzes in dem Buch von Hr. Sailer, Hr. Bernold u. Fr. Mertens ist FALSCH. Ich habe soeben mit Hr. Bernold telefoniert und er hat mir dies auch bestätigt. Die Verbesserung der Berechnung des halben Steuersatzes ist in Bearbeitung.
Richtige Berechnung des halben Steuersatzes bei einem Sozialplan:
Berechnungsformel laut § 33 EStGLiebe Grüße
claudia15.11.2006 um 15:45 Uhr #18539Liebe Claudia!
Wenn Sie in mein News-Forum bei ARS gehen, da habe ich einen ganz aktuellen Beitrag zur Hälftebesteuerung aus Anlass der Anhebung des Grenzwertes bei der Pensionsabfindung verfasst.
Die von Ihnen zitierten Ergebnisse sind auch mir zugekommen. Ich würde sagen, dass das passieren kann bei einem sonst so brillianten Buch!
Vielleicht hilft Ihnen das!
W. Kurzböck
15.11.2006 um 16:05 Uhr #18540Lieber Hr. Kurzböck!
Menschen die Arbeiten machen Fehler! 🙂
Ich jetzt froh, dass sich das Problem mit den 2. Berechnungsvarianten aufgelöst hat und ich endlich die Abrechnung fertigstellen kann.Aber danke nochmal für Ihre Auskunft.
Liebe Grüße
Claudia16.11.2006 um 22:44 Uhr #18541Liebe Claudia, lieber Willi,
in meiner Ausgabe des zitierten Buches liegt auf der entsprechenden Seite 753 ein Korrekturzettel bei, auf dem das Beispiel richtig gerechnet ist. Offenbar habe ich das Glück gehabt, mir den Sailer nicht gleich druckfrisch, sondern erst einige Wochen nach dem Erscheinungsdatum zu einem Zeitpunkt gekauft zu haben, als der Fehler bereits entdeckt und mittels eingelegtem Beiblatt korrigiert wurde.
Ich kann Euren beiden Statements, dass es sich dessen ungeachtet um ein ausgezeichnetes Buch handelt und dass „Irren menschlich“ ist (vor allem in der Lohnverrechnung… 😉 ) vollinhaltlich beipflichten.
Liebe Grüße,
Rainer -
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