Hallo liebes Forum!
Ich brauche dringend Hilfe.
Ich muß eine freiwillige Abfertigung lt. Sozialplan berechnen.
Mein Problem dabei ist, dass ich 2 verschiedene Berechnungsvarianten vor mir liegen habe und ich nicht weis, welche davon die Richtige ist.
Sozialplan:
Die Höhe des Sozialplans ist höher als die Grenze lt. § 67 Abs. 8 lit f EStG.
Wie berechne ich den halben Steuersatz von € 22.000,-?
1. Berechnungsvariante:
Diese habe ich aus dem Buch “ Lohnsteuer in Frage und Antwort“ (Sailer, Bernold,….)
2. Berechnungsvariante:
lt. FA wird die Berechnung des halben Steuersatzes nach der Berechnungsformel des § 33 EStG vorgenommen.
Liebe Grüße