Sonntagsüberstunden – Ersatzruhe

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  • #13275

    Folgendes Beispiel:
    Ein Kollektivvertrag besagt:

    Monatsgrundlohn: EUR 1.670,-
    Grundlohn je Stunde: 10,- (1/167)
    Grundvergütung
    für Übestunden: 10,84 (1/154)

    Sonntagsüberstunden sind zu entlohnen:

    Grundvergütung 10,84
    +100 % ÜSt-Zuschlag 10,84

    Jetzt bekommt er auch noch Ersatzruhe, weil er ja die Wochenendruhe unterbrochen hat, d.h. er geht in der Folgewoche um diese Stunden früher
    nach Hause.

    Muss man jetzt für die Sonntagsüberstunden auch die Grundvergütung bezahlen, oder entspricht das nicht der Ersatzruhe ?

    #17269

    Guten Tag!

    Es soll ja auch nicht üblich sein, dass der DN am Sonntag arbeitet – also ist es entsprechend teuer!

    Die Wochenendruhe muß mindestens 36 Stunden ausmachen – so ist für den Sonntag Ersatzruhezeit zu gewähren – zusätzlich zu ÜST-Grundlohn und ÜST-Zuschlag.

    LG Elisabeth

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