Sonntagsarbeit

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  • #15706

    Meine Kollegin die mich einschult, rechnet für einen gearbeiteten Sonntag den Grundlohn + Zulagen, + anteilige SZ durch einen ÜT von 164.
    Nach meinem Wissen, wird für den (ausnahmsweise gearbeiteten) Sonntag – an dem regulär nicht gearbeitet wird – nur der Zuschlag von 100% vom Grundgehalt inkl. Zulagen gerechnet. Stimmt das?

    Dank euch sehr.

    #22805

    Hallo Gaby,
    wie die Überstunden gerechnet werden, kommt auf den jeweiligen Kollektivvertrag an. z.B. bei Zahnärzten werden ebenfalls die Sonderzahlungen mit eingerechnet und der Teiler ist 164. Zur Überstunden kommt dann noch der Zuschlag von 100 %. Also, Kollektivvertrag durchlesen!
    LG Gaby

    #22804

    Liebe Gabriele!
    Wenn es keinen KV gibt?

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