Sonntagsarbeit

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  • #14271

    Hallo…

    Ordinationshilfe macht ab u. zu am Sonntag Überstunden. Sind diese
    Überstundenzuschläge gem. §68,1 steuerfrei zu belassen?
    Vielen Dank…

    #19560

    Hallo Gerhard,

    diese Überstundenzuschläge sind auf jeden Fall gemäß § 68(1) bis max. 360 Euro mtl. steuerfrei zu behandeln.

    Voraussetzung ist das entsprechende Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden!

    Du solltest noch darauf achten, dass der Grundlohn für die Überstunden ebenfalls mit ausbezahlt wird, sollte dieser in Zeitausgleich konsumiert werden verlieren die ausbezahlten Überstundenzuschläge ihre steuerbegünstigung.

    hoffe ich konnte dir weiterhelfen,

    lg sabine

    #19561

    vielen dank sabine, du hast mir sehr geholfen 😀

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