Sonntags- und Nachtzuschläge

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  • #13757

    Hallo!

    Kann ich jemanden gleichzeitig Sonn- und Nachtzuschläge ausbezahlen, wenn er an einem Sonntag von 13-22 Uhr arbeitet? Also für 9 Stunden Sonntagszuschlag und für 3 Stunden Nachtzuschläge?

    Danke,
    Caro

    #18434

    Hallo Caro!

    Ich wüßte nicht, was steuertechnisch dagegen spricht.

    Im §68/1 steht ja: Sonn- Feiertag- und Nachtzuschläge…

    Aber auf alle Fälle Vorsicht: Ist es auch „nötig“, dass der Mitarbeiter am Sonntag arbeitet.

    Es wurde folgendes schon einmal beanstandet: Ein Mitarbeiter hat am Wochenende Arbeiten erledigt, weil er „da mehr Ruhe hatte“.
    In diesem Fall wurde die Steuerfreiheit der Zuschläge nicht anerkannt.

    Ein weiterer Aspekt ist, dass die Wochenendruhe nicht eingehalten wird.

    Hier gebührt dann Ersatzruhezeit!

    Vorerst schöne Grüße von Elisabeth

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