Lt. KV wird die regelmäßige Mehrarbeit (ohne Zuschläge) für die Berechnung der Jahresremuneration berücksichtigt.
1. Heißt regelmäßig mehr als 6 Monate pro Kalenderjahr?
2. Wie ist die Berechnung, wenn nicht durch Zeitausgleich konsumierte Mehrstunden pro Quartal ausbezahlt werden?
Muss dann ebenfalls rückverfolgt werden, in wie vielen Monaten Mehrarbeit geleistet wurde?
3. Lt. KV ist als Vergleichswert der Durchschnittslohn der lezten 12 Monate heranzuziehen, wenn der tatsächliche Lohn den KV-Mindestlohn nicht um 15% übersteigt.
Trifft das nur auf Garantielöhner zu? Meine Arbeitnehmer sind Festlöhner mit weniger als 15 % Überzahlung. Bei Durchrechnung von 12 Monaten steigen sie bei dieser Art
der Berechnung schlechter aus, weil der Jahresdurchschnitt unter dem aktuellen Lohn liegt.
Vielen Dank für eure Hilfe !!!