Hallo Gerhard,
an sich sind die Berechnungen plausibel.
Wenn Du die Sonderzahlungen auf mehrere Raten aufteilst, berücksichtigt das Programm die Staffelung des DN-Anteils zur AV (Stichwort: geringes Entgelt). Ob das richtig ist, solltest Du mit der zuständigen GKK abklären. Ich finde, ein Prüfer kann später einmal gut argumentieren, daß eine Sonderzahlung, für die an sich der volle DN-Anteil fällig wäre, nicht durch eine Aufteilung auf mehrere Raten zum geringen Entgelt werden kann. Im Gesetz ist das jedenfalls nicht ausdrücklich geregelt. Es soll aber Gebietskrankenkassen geben, die das so akzeptieren. Daher eine schriftliche Auskunft einholen, damit es später keine Probleme gibt.
Bei der Lohnsteuer spielen zwei Faktoren eine Rolle. Wenn die Staffelung des DN-Anteils zur AV greift, steigt gleichzeitig die Lohnsteuerbemessungsgrundlage entsprechend. Da es durch die 3. Sonderzahlung zu einer Jahressechstelüberschreitung kommt, ist der Lohnsteuerabzug aufgrund der Progression tendenziell höher, wenn Du die Sonderzahlung im November leistest, als wenn Du sie auf Raten aufteilst. Wobei Du diesen Effekt auch am Jahresende durch eine Lohnsteuerjahresrollung ausgleichen kannst.
Definitiv ist die vierteljährliche Zahlung der Sonderzahlungen unproblematisch und die monatliche Zahlung führt zum Verlust der Steuerbegünstigung. Theoretisch müßte auch eine Zahlung alle zwei Monate gehen, dazu habe ich aber keine Literaturquellen und auch keine eigenen Erfahrungen, daher würde ich davon abraten.
Bei der letzten Variante scheint das Programm den DN-Anteil der SZ mit 18,2% gerechnet zu haben. Meines Wissens bleibt die Sonderzahlung SV-rechtlich auch bei monatlicher Auszahlung eine Sonderzahlung, daher beträgt der DN-Anteil nur 17,2 %. Da mußt Du vermutlich die Lohnart umschlüsseln.
LG
Mathias