Sonderzahlungen ATZ

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre von andreaxxx.
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  • #16151

    Hallo,
    ich hätte eine Frage bezüglich Sonderzahlungen in Altersteilzeit:
    Der Mitarbeiter ist mit 01.10.11 in die Altersteilzeit gewechselt. Vorher war er voll beschäftigt.
    Für die Sonderzahlung würde ich ihm nun die Mischberechnung auszahlen (Aliquot Vollzeit Gehalt Jän.-Sept. plus aliquot ATZ Gehalt Okt.-Dez.),
    meine Frage dazu: Spricht irgendetwas dagegen wenn ich die Sonderzahlung für ATZ in der Höhe des ATZ-Gehalts im Oktober zahle und die Differenz auf das Vollzeit-DV im September?
    Hintergrund meiner Frage ist, dass in unserem Abrechnungsprogramm der Lohnausgleich nur nach % der Sonderzahlung eingestellt werden kann, d.h. sobald ich für Oktober einen anderen Betrag für das Weihnachtsgeld eingebe, habe ich einen falschen Wert für den Lohnausgleich…
    Für die SV-Bemessung würde ich allerdings somit mit der Sept.-Auszahlung eine so geringe Summe haben, dass ich nur 14,07% SV Beitrag zahlen würde.
    Und wenn ich alles im Okt. zahlen würde, würde ich ja den Gesamtbetrag mit 18,07% versteuern.
    Welche Lösung wird hier in anderen Betrieben angewendet?
    Vielen Dank für Eure Hilfe !

    #23872

    Hallo Andrea!

    Was ich so von den PersonalverrechnerInnen weiß ist, dass in deinem Fall so vorgegangen wird:
    September: Auszahlung der restlichen Sonderzahlung auf Vollzeitbasis (heißt: Vollzeit-Gehalt x 2 : 12 x 9 minus bereits ausbezahlter UZ).

    Oktober oder November (je nach Fälligkeit lt. KV): Ausbezahlung der (restlichen) 3 Monate auf ATZ-Basis: ATZ-Gehalt x 2 : 12 x 3 plus Lohnausgleich.

    Vor der Problematik „niedriges Entgelt“ (AlV-Rückvverechnung) würde ich mich nicht fürchten – mE ist bei dieser Berechnungsvariante kein „Missbrauch“ zu erkennen.

    LG

    #23873

    Vielen Dank für die Antwort !!

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