Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich Sonderzahlungen in Altersteilzeit:
Der Mitarbeiter ist mit 01.10.11 in die Altersteilzeit gewechselt. Vorher war er voll beschäftigt.
Für die Sonderzahlung würde ich ihm nun die Mischberechnung auszahlen (Aliquot Vollzeit Gehalt Jän.-Sept. plus aliquot ATZ Gehalt Okt.-Dez.),
meine Frage dazu: Spricht irgendetwas dagegen wenn ich die Sonderzahlung für ATZ in der Höhe des ATZ-Gehalts im Oktober zahle und die Differenz auf das Vollzeit-DV im September?
Hintergrund meiner Frage ist, dass in unserem Abrechnungsprogramm der Lohnausgleich nur nach % der Sonderzahlung eingestellt werden kann, d.h. sobald ich für Oktober einen anderen Betrag für das Weihnachtsgeld eingebe, habe ich einen falschen Wert für den Lohnausgleich…
Für die SV-Bemessung würde ich allerdings somit mit der Sept.-Auszahlung eine so geringe Summe haben, dass ich nur 14,07% SV Beitrag zahlen würde.
Und wenn ich alles im Okt. zahlen würde, würde ich ja den Gesamtbetrag mit 18,07% versteuern.
Welche Lösung wird hier in anderen Betrieben angewendet?
Vielen Dank für Eure Hilfe !