Hallo Oski,
es gilt der Mindestlohntarif für Hausbetreuer für Dein Bundesland, den Du hier findest:
http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0787
Dort ist auch die Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen geregelt.
Wie Du die Sonderzahlung der Gebietskrankenkasse meldest, richtet sich nach der Art der Beitragsverrechnung, die Du gewählt hast (Selbstabrechner oder Vorschreibeverfahren). Als Selbstabrechner weist Du die Sonderzahlungsgrundlagen separat im Beitragsnachweis aus. Beim Vorschreibeverfahren mußt Du separate Sonderzahlungsmeldungen erstatten, das geht auch per ELDA. Normalerweise meldet man die Beitragsgrundlagen der geringfügig Beschäftigten in einer Summe am Jahresende; für die MV geht das aber nur auf Antrag und mit 2,5 % Zuschlag.
Sofern Du keine weiteren Dienstnehmer beschäftigst, sollten für die 7 Stunden pro Monat weder Lohnsteuer noch Dienstgeberbeitrag (Freibetrag monatlich 1.095 € bei einer Beitragsgrundlage bis max. 1.460 €) anfallen. Daß heißt, ans Finanzamt hast Du vermutlich nichts zu melden bzw. zu zahlen. Am Jahresende schickst Du nur den Lohnzettel, am besten auch per ELDA.
LG
Mathias