Sonderzahlungen

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  • #15716

    Hallo
    ich als Privatperson habe seit Anfang des Jahres einen Hausbetreuer eingestellt auf geringfügiger Basis mit 7 Std. pro Monat
    Ich kenne mich in Punkto Lohnverrechnung leider gar nicht aus und bitte um Hilfe in diesem Forum
    Meine Fragen
    Ist eine Sonderzahlung von Urlaubs und Weihnachtsgeld pflicht oder auf Kullanzbasis zu zahlen Wenn ja wann muss es gezahlt werden
    wie wird das der GKK gemeldet muss das über Elda geschehen wenn ja welches Formular

    Könnte man die Sonderzahlung auch in den Monatslohn gleich einbeziehen damit keine Meldungen erforderlich sind welche Nachteil hätte dies
    wenn ja wie müsste ich das melden mit welchem Formular

    Muss ich für meine Anstellung des Hausbetreuers dem Finanzamt auch etwas melden

    herzlichen Dank für ihre Hilfe
    lG Oski

    #22828

    Hallo Oski,

    es gilt der Mindestlohntarif für Hausbetreuer für Dein Bundesland, den Du hier findest:

    http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0787

    Dort ist auch die Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen geregelt.

    Wie Du die Sonderzahlung der Gebietskrankenkasse meldest, richtet sich nach der Art der Beitragsverrechnung, die Du gewählt hast (Selbstabrechner oder Vorschreibeverfahren). Als Selbstabrechner weist Du die Sonderzahlungsgrundlagen separat im Beitragsnachweis aus. Beim Vorschreibeverfahren mußt Du separate Sonderzahlungsmeldungen erstatten, das geht auch per ELDA. Normalerweise meldet man die Beitragsgrundlagen der geringfügig Beschäftigten in einer Summe am Jahresende; für die MV geht das aber nur auf Antrag und mit 2,5 % Zuschlag.

    Sofern Du keine weiteren Dienstnehmer beschäftigst, sollten für die 7 Stunden pro Monat weder Lohnsteuer noch Dienstgeberbeitrag (Freibetrag monatlich 1.095 € bei einer Beitragsgrundlage bis max. 1.460 €) anfallen. Daß heißt, ans Finanzamt hast Du vermutlich nichts zu melden bzw. zu zahlen. Am Jahresende schickst Du nur den Lohnzettel, am besten auch per ELDA.

    LG
    Mathias

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