Sonderzahlung Zahnarzt

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  • #16764
    martina.brinnich
    Teilnehmer

      ich hätte eine Frage zum Thema Sonderzahlung bei den Zahnärzten
      anbei der Text aus dem KV. Unsere Mitarbeiterin hat im Mai die Stunden erhöht
      muss ich eine Mischsonderzahlung machen – aufgrund dessen es keine Regelung gibt – oder den Bezug zum Zeitpunkt der Auszahlung

      § 19
      Sonderzahlung
      1. Den Angestellten gebührt in jedem Kalenderjahr eine Sonderzahlung
      im Ausmaß von 2 Monatsgehältern inklusive
      Gefahrenzulage, wobei die 1. Hälfte bei Antritt des Urlaubes,
      spätestens am 1. Juli, die 2. Hälfte am 1. Dezember fällig
      wird. Den während eines Kalenderjahres austretenden oder
      eintretenden Angestellten wird der aliquote Teil dieser Sonderzahlung
      bezahlt; ein während des Jahres ausbezahlter Teil
      dieser Sonderzahlung ist auf den aliquoten Teil anzurechnen.

      Vielen Dank im voraus.

      lg Martina brinnich

      #24905
      Martin
      Teilnehmer

        Bei Unklarheiten bei der Auslegung vom Kollektivvertrag kannst Du die Ärztekammer (-> Fachverband Zahnärzte) fragen.

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