Sonderzahlung wechsel von geringfügig auf vollversichert

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  • #15190

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    mein DN wechsel ab 1. Juni von vollversichert zu geringfügig. Darf ich die Sonderzahlung ohne Probleme bei einer GPLA in Höhe eines Sechsmonatsschnittes auf dem geringfügigen DV abrechnen oder muss ich die ersten fünf Monate auf die Vollversicherung legen. Dn verdient von Jänner bis Mai 650 Euro und ab Juni 192 Euro und es handelt sich um den KV Handelsarbeiter Tirol. Der Dienstgeber möchte dem DN 620 Euro Sonderzahlung geben. Mir geht es um die SV – Pflicht.

    Danke

    tomtom

    #21626

    Hallo tomtom!

    Du kannst die 620,– ruhig als Sonderzahlung im Juni abrechnen, das hat keinen (negativen) Einfluss auf die geringfügige Beschäftigung.
    Also einfach unter N14 abrechnen.

    LG

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