Sonderzahlung – SV Beiträge – Jahressechstel

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahre von Roland.
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  • #14867

    Hallo,

    als Grenzgänger muss ich beim Finanzamt meinen Einkommenssteuernachweis erbringen.
    Auf der Bestätigung von meiner Firma werden die Sonderzahlungen extra angeführt und auch die SV Beiträge, die auf die Sonderzahlungen entfallen sind.

    Da die Sonderzahlungen das Jahressechstel überschritten haben, wurden die Sonderzahlungen vom Finanzamt auf ein Jahressechstel reduziert.
    Soweit so gut, aber das Finanzamt hat jetzt vom reduzierten Jahressechstel die kompletten SV Beiträge, die auf die Sonderzahlungen entfallen, abgezogen. Das führt zu einem geringeren Einkommen welches mit 6 Prozent besteuert wird und zu einem höheren Einkommen welches voll besteuert wird.

    Sollten nicht auch die SV Beiträge der Sonderzahlungen anteilsmäßig reduziert werden, wenn die Sonderzahlungen auf ein Jahressechstel reduziert werden???
    Mein Einspruch beim Finanzamt wurde abgelehnt.

    Kann mir hier jemand weiter helfen und mir sagen, wie es richtig berechnet wird?

    #20907

    Hallo Grenzgänger!

    Interessant (und gleichzeitig unlustig).
    Leider wird dir hier im Forum in so einem Fall kaum jemand helfen können.
    Hier bräuchte man unbedingt die genauen Fakten, somit würde ich an deiner Stelle (wenn es um eine größere Summe geht) eine Beratung in Anspruch nehmen.

    Grundsätzlich muss ich dazu sagen, dass mich die Vorgangsweise des FA seltsam anmutet. Denn du hast absolut recht, wenn du sagst, dass die SV-Beiträge der SZ anteilsmäßig auf den Sonstigen Bezug und den laufenden Bezug entsprechend der J/6-Überschreitung aufgeteilt werden müssen.

    LG

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