Sonderzahlung Lerhling

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  • #14624

    Wenn ein Lehrling auslernt und im Kollektivvertrag (z. B Holzverarbeitendes Gewerbe) keinne Alliqoutierung der Sonderzahlung vorgesehen ist hat der
    Lehrling dann Anspruch auf Urlaubszuschuss nach dem Lehrlingslohn und Weihnachtsremuneration nach dem Gesellenlohn oder alliqout für die Dauer
    der Lehrzeit und alliqout für die Dauer der Gesellenzeit.

    #20353
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen!

    M.E. ist eine Mischsonderzahlung angebracht.
    Zur Sicherheit fragt beim jeweiligen Fachverband in der Wirtschaftskammer an, ob dies dort auch so gesehen wird.

    Nebenbei: Vielleicht kann zumindest das Urlaubsgeld in „Lehrlingszeiten“ abgerechnet werden, da diese meist einen günstigeren SV-Prozentsatz haben.

    #20354

    Hallo, liebe KollegInnen!

    Wenn im KV nichts Eindeutiges drinnen steht, tendiert die Lehre (und auch der OGH) zur Mischsonderzahlung.
    Schließe mich Martin daher voll an.

    LG

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