Sonderzahlung KV Handelsangestellte

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  • #14118

    Hallo liebes Forummitglied

    Gehören die rechelmäßig gemachten Überstunden Duchschnitt der letzten13 Wochen in die Sonderzahlungen bei KV Handelsangestellte, ich würde meinen ja, da auch die Überstundenpauschale hineingehören.

    Danke
    lg.

    #19209

    Hallo Rawuzl!

    Überstunden gehören definitiv NICHT in die Sonderzahlungen einbezogen, auch wenn es sich dabei um eine Überstundenpauschale handelt.

    Siehe Fußnote 2 im Original-KV auf Seite 39 (Kopie davon gleich folgend)!

    Überstundenpauschale, laufende Überstunden,
    Prämien, Provisionen, Zulagen und Zuschläge zählen
    im Regelfall nicht zum Gehalt; Mehrstunden von
    Teilzeitbeschäftigten sind bei der Berechnung der
    Sonderzahlungen jedoch zu berücksichtigen.

    Liebe Grüße und schönes Wochenende!

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