KV Bekleidungsindustrie/Angestellte
Ein Dienstnehmer wird für die Zeit vom 06.-24.11. zu einer Truppenübung einberufen. Eine entsprechende Abmeldung (Entgeltende) sowie folgende Anmeldung wurden an die GKK erstattet. Der Urlaubszuschuss wurde bereits für das ganze Jahr abgerechnet.
Im Buch „Personalverrechnung in der Praxis“ (Ortner)/Seite 438 fand ich: „Bei Vorliegen solcher Unterbrechungen gebühren Sonderzahlungen nur in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine derartigen Zeiten fallen (§ 10 APSG, § 15 f (1) MSchG, § 7c VKG)“
Gilt dies auch rückwirkend für den Urlaubszuschuss (Gegenrechnung mit der Weihnachtsremuneration)?