Sonderzahlung Geringfügig Beschäftigte

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  • #16357

    Sg. Team!
    Ich bin geringfügig beschäftigt (3 Std./Woche á 15 Euro als Kassakraft lt Vertrag) gewesen. Das war eine Abendkassa eines Kulturforums (Theater, Schauspiel, Chor usw.). Nach meiner Reklamation haben sie erst daran gedacht, mir Urlaubsgeld auszuzahlen. Habe am Freitag Euro 194,- erhalten. Das Jahr 2011 ist, glaub ich, gar nicht berücksichtigt (ich habe leider keine Lohnzettel).
    Ich glaube nicht, dass das so stimmt. Aber ich kenne mich da zu wenig aus.
    Ich war dort vom 27. November 2011 bis 31. Mai 2012. Im Jahr 2011 habe ich insgesamt (monatlich verschieden) Euro 510,- verdient.
    Im Jahr 2012 (wieder monatl. verschieden). Euro 1.050,-.
    Ich wollte den Gesamtbetrag, durch die monate, die ich dort war, dividieren, aber irgendwie stimmt das auch nicht.
    Seit Juli bin ich wieder (gerne) dort mit dem gleichen Vertrag. Deshalb möchte ich mich auch nicht wirklich mit den Leuten streiten.
    Vielen Dank, Michaela

    #24268

    Lohnzettel wäre nicht schlecht, aber schaut ganz korrekt aus.
    2011 wäre der Betrag ohne die SZ ohnehin über der Geringsfügigkeitsgrenze. Das rechne ich nun nicht nach, aber gefühlsmäßig über dieser Grenze auch mit den SZ.
    Der Betrag für 2012 ist in Ordnung.
    Betrag durch die Kalendertage, daraus einen Monat gemacht, dann dividiert durch 12 mal 5 mal 2 (UG und WG).
    Keine Probleme also.

    B.

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