Sonderzahlung Gastgewerbe

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  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre von olwo.
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  • #14819

    Hallo,

    brauche dringend eure Hilfe. Folgender Sachverhalt:

    KV-Lohn = 1291 Euro

    Dn erhält 1291 KV plus 4 Euro Überzahlung und 40 Überstunden monatlich abgerechnet.

    Somit erhält eine Sonderzahlung in Höhe von den 1295 Euro.

    Stimmt das so, oder gebt ihr ihm KV plus 15% wenn er über KV verdient?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

    tomtom

    #20795

    Hallo!

    Das mit 1295 stimmt so. Weil die Sonderzahlung KV+15% ja mit dem tatsächlich Verdienten für die Normalarbeitszeit begrenzt ist.

    Liebe Grüße,
    Andrea

    #20796

    Hallo Andrea,

    danke für deine Antwort, aber bei den Angestellten rechnet man immer 115%, bis maximal den zweifachen Gehalt. (KV- 1389,– Ist Lohn 1500, SZ dann 1597 Euro). Ist das so korrekt?

    Noch eine Frage: Die Probezeit beträgt bei Arbeitern automatisch 14 Tage, aber bei den Angestellten muss ich ein Monat vereinbaren?

    Danke tomtom

    #20797

    Hallo tomtom!

    Ja, das mit der Probezeit sehe ich auch genau so.

    Jedoch bei der SZ Angestellte sind es schon 1500 SZ, wenn du im KV Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe nachsiehst unter Punkt 9 Jahresremuneration: a) alle Angestellten haben grundsätzlich Anspruch auf eine Jahresremuneration. Diese beträgt 230% des im Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden kollektivvertraglichen Mindestmonatsgehaltes, jedoch maximal das 2-fache des tatsächlichen Gehaltes für die Normalarbeitszeit.

    Liebe Grüße,
    Andrea

    #20798

    Hey! Ich habe eine wirklich dringende Frage und hoffe, dass ihr mir rasch helfen könnt!

    A war als Kellnerin in einem Restaurant von 10.6.2008 bis 10.6.2009 beschäftigt. AUf das Arbeitsverhältnis war der KV für Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe in der Steiermark anzuwenden. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Vereinbart war ein Stundenlohn von 6 Euro netto.

    Nun meine Frage:
    Kann – wie vom Arbeitgeber behauptet – vereinbart sein, dass bei einem Stundenlohn von 6 Euro netto schon Sonderzahlungen inkludiert, also mitabgegolten sind??!

    Danke!

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