Sonderzahlung Durchschnitt bei versch Stundenzahl

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  • #15237

    Hallo!

    Lt KV gilt folgendes:
    “ … alljährlich zwei Sonderzahlungen in der Höhe des Durchschnitts des laufenden Bruttoentgelts für die Normalarbeitszeit der letzten 12 Monate vor dem Monat der fälligkeit.“

    Ist es richtig wenn Angestellter (Eintritt Jänner) folgenden Verdienst hatte und die Auszahlung per Ende Juni statt findet:
    Jänner: 2h/Woche 130 Euro
    Februar: 2h/Woche 130 Euro
    März: 2h/Woche 130 Euro
    April: 20h/Woche 1000 Euro
    März: 20h/Woche 1000 Euro
    Juni: 40h/Woche 2000 Euro

    Sonderzahlung (130+130+130+1000+1000/5): 478 Euro

    Steigt der Dienstnehmer hier nicht ein bisschen schlechter aus, weil wenn jemand später eintritt dann mehr bekommt?
    Gleiches Beispiel nur Angestellter tritt im Februar ein: (130+130+1000+1000/4): 597,50 Euro

    oder hab ich hier einen kleinen Denkfehler?!

    #21728

    Hallo Ruekler,

    für welchen Zeitraum wird die Sonderzahlung bezahlt (Kalenderjahr oder jeweils zum Fälligkeitstag für die vorangegangenen 12 Monate) – welcher KV ist das?

    Rein vom Wortlauf her wäre auch denkbar, generell die Summe der letzten 12 Monate durch 12 zu teilen. Der Eintritt im Februar hat dann (8 x 0 +130+130+1000+1000) : 12 = 188,33. Oder im zweiten Fall muß zusätzlich der Durchschnitt noch aliquotiert werden.

    In jedem Fall muß man sich hier den KV einmal näher anschauen.

    LG
    Mathias

    #21733

    Es handelt sich hierbei um den KV für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern (01/2009).
    Dieser sagt eben zu Sonderzahlungen eben dies aus, das der Durchschnitt hier von den letzten 12 Monaten genommen werden muss VOR dem Monat der Fälligkeit, was bei diesem Beispiel heißen würde, Auszahlung per 30.06.2009.
    Durchschnitt der letzten 12 Monate ok,
    DN ist per 01.01.2009 eingetreten und somit hab ich ja nur 5 Monate für den Durchschnitt.
    Bedeutet er hat einen Durchschnittsverdienst von 478 Euro gehabt.
    Sonderzahlung daher 478,00 Euro für 2009.

    DN 2 ist per 01.02.2009 eingetreten und somit nur 4 Monate für den Durchschnitt.
    Durchschnittsverdienst: 597,50 Euro
    Sonderzahlung daher 547,71 Euro (597,50/12 Monate * 11 Monate aliquote Sonderzahlung).

    Lieg ich mit dieser Rechnung richtig?!

    #21732

    So würde ich das auch sehen. Beim zweiten komme ich aber auf einen Durchschnitt von 565 €.

    Bleibt noch die Frage, ob der UZ bei beiden wirklich schon im Juni fällig ist (Urlaubsantritt?). Wäre er erst im Juli fällig, würde sich ein deutlich höherer Durchschnitt ergeben. Nicht, daß sich die Mitarbeiter hinterher beschweren 😉

    LG
    Mathias

    #21730

    Fällig wäre Sie noch nicht gewesen, da noch keiner einen Urlaubsantritt hatte. Lediglich im Dienstvertrag steht drinnen, das die Sonderzahlung am 30.06 ausbezahlt wird.
    So jetzt ist der Auszahlungstag zwar eine Besserstellung auf den ersten Blick, aber eine Schlechterstellung da dem DN Entgelt verloren geht wie in diesem Beispiel, da der Juni ja nicht mehr mitberechnet werden darf lt. KV.
    Gut KV steht jedoch über dem DV und im DV gelten ja nur Besserstellungen sonst der KV richtig? Dh. die Auszahlung per ende Juli wäre für die DN besser.

    Zurück zu dem Beispiel.
    Also das heißt das der Mitarbieter der schon länger da ist und mehr verdient hat, weniger UZ und folglich dann auch weniger WR als ein Dienstnehmer der später, eben wie hier im Februar eintritt bekommt?

    Weil wenn ich das wieder umrechen auf die WR die ende November fällig ist bleibt es komplett gleich:

    DN A: Jan-Okt Verdienst von 13.390,00 Euro /10 Monate = 1.339,00 Euro WR für 2009 (ganz)
    DN B: Feb-Okt Verdienst von 13.260,00 Euro / 9 Monate / 12 *11 Monate = 1.350,00 Euro WR für 2009 (aliquot)

    November verdienst darf man nicht mitrechnen lt. KV.

    Aber ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen das meine Rechnung richtig ist, weil ja der Mitarbeiter der schon länger da ist, schlechter gestellt wird?!
    Kann das stimmen?

    #21729

    Rein subjektiv gesehen kann man natürlich zu dem Ergebnis kommen, daß der erste Dienstnehmer benachteiligt wird. Sein Problem ist, daß er zwar einen Monat länger dabei ist, aber sich in dem Monat seinen Durchschnitt „versaut“ hat. Das ist Pech. Es kommt bei dem KV eben nicht darauf an, wer wie lange dabei ist oder wer insgesamt wieviel verdient hat. Nur der Durchschnitt ist maßgebend und wer kürzer dabei ist, aber einen höheren Durchschnitt hat, bekommt dann u.U. eine höhere Sonderzahlung als der, der zwar länger dabei ist, aber einen geringeren Durchschnitt hat.

    Rein mathematisch gesehen ist der Durchschnitt allein überhaupt nicht aussagekräftig, weshalb man bei statistischen Verfahren ja immer zusätzlich die Streuungsparameter (Varianz, Standardabweichung, Variationskoeffizient) betrachtet.

    Am gerechtesten aus Sicht des ersten Dienstnehmers wäre sicher eine Mischsonderzahlung, die über das ganze Jahr berechnet wird. Das ist aber im KV nicht vorgesehen. Das heißt natürlich nicht, daß man es nicht trotzdem machen kann, wenn dadurch der DN nicht schlechtergestellt wird. Die Frage ist dann eher, ob der DG mehr zahlen will.

    Andere KVs sehen das Stichtagsprinzip vor, und da lassen sich genauso Beispiele finden, wo sich im Vergleich ein Dienstnehmer benachteiligt fühlen kann (z.B. Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit und umgekehrt).

    #21731

    Besten Dank für die Info.
    Dachte nicht das es sowas gibt und das ich nur einen Denkfehler hab 😉

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