Sonderzahlung bei Änderung der wöchentlichen AZ

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  • #16765

    Hallo,

    DN war vom 1.1. – 30.4.15 – 31 Std. wöchentlich beschäftigt. Ab 1.5.2015 wurde sie auf 20 Std. herabgesetzt.

    KV Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger besagt: Die Höhe des UZ und der WR beträgt jeweil entweder 4,33 Wochenentgelte oder 1 Monatsentgelt. Das Wochen- bzw. Monatsentgelt wird berechnet auf Grundlage des Durchschnitts der Wochentgelte der letzten 13 Wochen oder der Monatsentgelte der letzten 3 Monate.

    UB wird lt. KV mit Mailohn ausbezahlt.

    Variante I
    Wir haben es aber nun so abgerechnet: jeweils 1/12 vom Lohn 1-4 (1.155,72/12×4 = 385,24) und 8/12 vom Lohn 5-12 (745,63/12×8 = 497,12).
    UB + WR ergibt daher jeweils: 882,36 also zusammen: 1.764,72

    Variante II
    Bei Durchschnittsrechnung wäre es für die UB: 1.155,72 + 1.155,72 + 745,63 = 3.057,07/3 Monate = 1.019,02
    und für die WR 745,63
    UB + WR ergibt daher 1.764,65

    D.h., aufs Jahr gesehen kommt für SZ die selbe Summer raus. Meine Frage daher, ist es ok wenn wir es nach unserem Schema so abrechnen oder kann die DN darauf bestehen dass wir es nach Variante 2 abrechnen.

    Danke!

    LG, Claudia

    #24906
    Martin
    Teilnehmer

    ohne den Kommentar zum Kollektivvertrag gelesen zu haben, sieht variante II zutreffender aus.
    der 13 wochendurchschnitt könnte bei bezugsschwankungen auch andere Ergebnisse liefern.

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