Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im November ist die WR fällig und zur Berechnung hätte ich eine Frage.
AN ging mit 01.09.2015 in eine kontinuierliche ATZ.
Unser KV sagt zur SZ bei ATZ: Die im Jahr der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zustehenden Sonderzahlungen sind für die Phase des vollen Einkommens und des herabgesetzten Einkommens zu aliquotieren.
Heißt dies, dass ich eine Mischberechnung durchführen muss (wie das Beispiel am Wr. DG Service der GKK vom September, letzte Seite)?
Und müsste ich dann auch die UB, welche im Mai ausbezahlt wurde, aufrollen? Denn im Mai hat sie ja noch volle UB bekommen da ja noch nicht mal bekannt war, dass die AN in ATZ gehen wird.
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Grüße
Dani