Liebe Forumsteilnehmer!
Mir geht es um die SV-Bemessung bei der ATZ Sonderzahlung:
DN ist inklusive Sachbezug über der HBM.
Das heißt bei laufendem Bezug:
Gehalt für die verringerte Arbeitszeit
Lohnausgleich
SV-DN Anteile die der DG übernimmt bis zur HBM-Grundlage.
Nun ist es so, dass ohne den Sachbezug die HBM nicht erreicht wird.
Sage ich nun:
Urlaubszuschuss vom verringertem Gehalt
Lohnausgleich
SV-DN Anteile Differenz zwischen UZ und Lohnausgleich und dem Gehalt, das der DN hätte, wenn er nicht in der ATZ wäre?
Irgendwie stehe ich mit der Altersteilzeit auf Kriegsfuß….
Vielen lieben Dank für die Unterstützung!
LG Elisabeth