Sonderzahlung

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  • #14124

    Sehr geehrter Herr Ortner,

    darf bei unterjährigem Dienstantritt die Sonderzahlung mit 1/6 des bisherigen Bezuges gerechnet werden (Beispiel: Eintritt am 01.06.07 mit € 600,– SZ 1/6 = € 100,– und im Nov dann SZ € 600,–) oder muss immer aufs ganze Jahr hochgerechnet werden? Bezug x Tage/365

    Vielen Dank

    Gabriele

    #19218

    Hallo Gabriele, lieber Herr Ortner!

    Diese Frage befindet sich auch unter „Kollektivverträge“.
    Ich habe dort eine Antwort reingestellt.

    Liebe Grüße

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