SFN Zuschlgäge

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  • #15421

    Liebes Forum!

    Ein DN leistet seine Arbeitszeit in einem Speditionsunternehmen überwiegend in der Zeit von 01.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Da im KV nichts über Nachtzuschläge geregelt ist nun meine Frage. Bekommt der DN SFN-Zuschläge abgerechnet? Irgendwie teilen sich die Meinungen in diesem Fall.
    Danke für Antwort von Euch.

    LG Inge

    #22131

    Hallo Inge!

    Da könnte dieser Text aus dem KV für die Arbeiter der Speditions- und Lagereibetriebe, Artikel VI interessant sein:

    5. a) Für die Festsetzung der täglichen Normalarbeitszeit gilt folgendes:
    Sie darf nicht vor 06:00 Uhr beginnen und muss um 21:00 Uhr, am Samstag um 13:00 Uhr beendet sein. Fällt eine Arbeitsleistung (ausgenommen Portiere, Tag- und Nachtwächter) in die Zeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr, ist ein Zuschlag in der Höhe von 50 % als Nachtarbeitszuschlag zu bezahlen. Besteht gleichzeitig Anspruch auf Überstundenzuschlag, entfällt der Nachtarbeitszuschlag.

    LG

    #22132

    Habe ich vergessen zum anführen, dass es sich hierbei um einen Angestellten handelt. Den KV kann ich auf Angestellte nicht anwenden. Wie sieht die Sachlage hier aus?

    Danke

    LG Inge

    #22133

    Hallo Inge!

    Bin zwar kein Spezialist in Sachen Spedition, aber ich habe im KV nachgeblättert und keine Bestimmung über einen „Nachtzuschlag“ gefunden, ergo kann dann auch keiner zustehen (außer man gewährt ihm den Zuschlag freiwillig, das kann dann eine sog. „Betriebsübung“ zur Folge haben).

    LG

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