SFN-Zuschläge

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 13 Jahren von Daniela aktualisiert.
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  • #16401
    Daniela
    Teilnehmer

      Liebes Forumteam,
      wir haben seit neuestem auch eine Pflegeeinrichtung abzurechnen. In dieser gibt es natürlich auch SFN-Zuschläge. Jetzt wird heftig diskutiert ob SFN-Zuschläge SVpflichtig sind oder nicht. Ich bin der Meinung ja, sie sind es. Meine Kolleginnen meinen nein.
      Würden dringend eure Hilfe brauchen.

      Die zweite Frage die sich im Zusammenhang mit der Pflegeeinrichtung stellt. Bei Krankheit , sagte eine „dienstältere“ Kollegin, wird ein Schnitt der F-Zuschläge in das Krankenentgelt mit einberechnet. Bei Urlaub nicht.

      Würd mich wirklich sehr über eure HIlfe freuen.
      schönes Wochenende
      Dani

      #24317
      Daniela
      Teilnehmer

        Liebes Forum Team,
        leider konnte mir niemand bei meiner Frage weiterhelfen ;-).
        Soweit ich bei meiner Recherche in erfahrung bringen konnte sind SFN Zuschläge jedenfalls SV pflichtig.
        Ob ein Schnitt bei Krankheit mitgerechnet wird konnte ich noch nicht herausfinden bzw auch nicht ob der Schnitt dann auf jeden Fall auch Lstpflichtig wie ein lfd.Bezug abgerechnet wird.
        wünsche noch einen schönen Arbeitstag
        Dani

        #24316

        Hallo Daniela!

        SFN-Zuschläge sind eindeutig sv-pflichtig.

        Lohnausfallsprinzip muss gezahlt werden, egal ob Krankenstand oder Feiertag.
        Wir haben gemäß § 68 Abs. 7 jedoch eine unterschiedliche steuerliche Behandlung:
        Steuerfreie Bezugsbestandteile, die im Krankentgelt weiterbezahlt werden, bleiben frei, im Urlaubsentgelt werden sie pflichtig.

        LG

        #24318
        Daniela
        Teilnehmer

          Hallo Roland,
          danke für deine Antwort.
          Hast genau das bestätigt was ich vertreten habe. Haben auch schon danach abgerechnet.
          Nochmals herzlichen Dank
          trotz Hitze eine schöne Arbeitswoche
          Daniela

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