SFN-Zuschläge

Startseite Foren Laufender Bezug SFN-Zuschläge

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #16401
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forumteam,
    wir haben seit neuestem auch eine Pflegeeinrichtung abzurechnen. In dieser gibt es natürlich auch SFN-Zuschläge. Jetzt wird heftig diskutiert ob SFN-Zuschläge SVpflichtig sind oder nicht. Ich bin der Meinung ja, sie sind es. Meine Kolleginnen meinen nein.
    Würden dringend eure Hilfe brauchen.

    Die zweite Frage die sich im Zusammenhang mit der Pflegeeinrichtung stellt. Bei Krankheit , sagte eine „dienstältere“ Kollegin, wird ein Schnitt der F-Zuschläge in das Krankenentgelt mit einberechnet. Bei Urlaub nicht.

    Würd mich wirklich sehr über eure HIlfe freuen.
    schönes Wochenende
    Dani

    #24317
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,
    leider konnte mir niemand bei meiner Frage weiterhelfen ;-).
    Soweit ich bei meiner Recherche in erfahrung bringen konnte sind SFN Zuschläge jedenfalls SV pflichtig.
    Ob ein Schnitt bei Krankheit mitgerechnet wird konnte ich noch nicht herausfinden bzw auch nicht ob der Schnitt dann auf jeden Fall auch Lstpflichtig wie ein lfd.Bezug abgerechnet wird.
    wünsche noch einen schönen Arbeitstag
    Dani

    #24316

    Hallo Daniela!

    SFN-Zuschläge sind eindeutig sv-pflichtig.

    Lohnausfallsprinzip muss gezahlt werden, egal ob Krankenstand oder Feiertag.
    Wir haben gemäß § 68 Abs. 7 jedoch eine unterschiedliche steuerliche Behandlung:
    Steuerfreie Bezugsbestandteile, die im Krankentgelt weiterbezahlt werden, bleiben frei, im Urlaubsentgelt werden sie pflichtig.

    LG

    #24318
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    danke für deine Antwort.
    Hast genau das bestätigt was ich vertreten habe. Haben auch schon danach abgerechnet.
    Nochmals herzlichen Dank
    trotz Hitze eine schöne Arbeitswoche
    Daniela

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.