Service-Entgelt E-Card

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  • #13722

    Vielleicht eine ganz nützliche Info für Selbstabrechner, die ihre GV im Vorhinein durchführen:

    Nach Rücksprache mit der Wr. GKK ist das Service-Entgelt bei der November-Abrechnung einzubehalten (= Ende Okt.).
    Neue MitarbeiterInnen, die nach der Abrechnung bis zum Stichtag 15.11. eintreten, sind im nachhinein bei der Dezember-Abrechnung zu berücksichtigen (= Ende Nov.) und als Nachtrag zur November-Beitragsnachweisung zu melden. Die verspätete Zahlung, die sich dabei ergibt (= erst per 15.1.), bleibt sanktionslos.

    Liebe Grüße
    Susanne

    #18336

    Liebe Susanne,

    für den sehr nützlichen Beitrag danke ich im Namen der pvred.
    Liebe Grüße
    W.Ortner

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