Service-Entgelt

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahre von Dani S..
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  • #14821

    Hallo!

    Ein Mitarbeiter von uns ist zum Stichtag zur Meldung des Service-Entgelts an die GKK noch bei uns beschäftigt, bleibt es aber nur noch bis Jahresende. Da das SE ja für das nächste Jahr gilt, möchte ich wissen, ob ich für ihn die EUR 10,– überhaupt noch melden muss?

    Danke
    Inkaf

    #20800
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo!

    Es gilt immer nur die Beschäftigung am Stichtag. Alles weitere braucht dich nicht zu interessieren. Wenn der Dienstnehmer im nächsten Jahr in Pension geht, kann er das Service-Entgelt von der GKK zurückfordern.

    LG Daniela

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