SEG Zuschläge nach KV eisen-metall

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre von Roland.
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  • #15814

    Lt. Kv XIV steht eine Schmutzzulage in Höhe von MINDESTENS € 0,443 pro Stunde zu.
    Der Dienstgeber zahlt freiwillig 0,9€ pro Stunde.
    Angenommen alle anderen materiellen Voraussetzungen für die Steuer/SV-freiheit liegen für 15 Stunden pro Monat vor. Kann ich dann die 0,9€ *15 Stunden pro Monat steuer/svfrei rechnen, oder nur die 0,443 (ev. erhöht um die Überzahlg lt. KV)?

    Da gerade eine Prüfung läuft, wäre eine schnelle Antwort wichtig! Vielen, vielen Dank!

    #23065

    Hallo!

    Das kommt auf die Überzahlung des DN an!
    Die Überzahlung bei der Schmutzzulage beträgt 103%, also müsste auch die Lohnüberzahlung gleich hoch sein, um die Schmutzzulage steuer- und sv-frei abrechnen zu dürfen – leider!

    LG

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