Liebe Mitglieder,
wir bezahlen unseren Mitarbeitern SEG Zulage steuerfrei , welche wir auch immer in das Krankenentgelt berechnet haben. Nun hatten wir heuer eine GPLA Prüfung und dürfen für die Steuerfreiheit nur mehr 8% des Bruttolohns, höchstens jedoch € 200,00 für die Steuerfreiheit berücksichtigen.
Wenn nun der Mitarbeiter krank wird und wir die SEG Zulage für das Krankenentgelt berechnen, dürfen wir dies auch bis 8% oder höchstens 200,00 steuerfrei berücksichtigen, oder soll die Zulage steuerpflichtig behandelt werden.
Hat jemand so einen Fall, oder weiss jemand die Lösung, bin mir etwas unsicher.
Danke für eure Hilfe
Barbara