Sechstelüberhang bei unterjährigem Eintritt

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  • #16613

    Guten Tag!
    Ich habe einen Angestellten, Eintritt 10.6.2014, Gehalt 2000,– Euro
    Sonderzahlung Ende Juni aliquot Euro 1600,–

    Die Sonderzahlungen sind über dem Jahressechstel, jedoch unter der Freigrenze von 2100,– Euro.
    Frage: Sind die Sonderzahlungen innerhalb des Jahressechstel gänzlich steuerfrei?
    Muss ich den Sechstelüberhang zum laufenden Gehalt dazuschlagen,
    kann ich den Freibetrag von 620 Euro da abziehen.

    Danke für eure Hilfe und ein schönes Wochenende!
    Magie

    #24694
    Martin
    Teilnehmer

    Sechstelüberhang wird nach ESTG § 67/10 versteuert. = Nicht Sechstelerhöhend.
    Freibetrag gilt für Beträge im J/6tel.
    Weihnachtsgeld besser im DEZEMBER auszahlen. Da ist das J/6tel höher.

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