Schwerarbeitsmeldungen

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  • #16442

    Für fast alle unserer ArbeiterInnen wird eine Schwerarbeitsmeldung nach Z4 = schwere körperliche Arbeit mit …. Kalorienverbrauch erstattet. Jetzt wurde generell die tägliche Arbeitszeit auf 7,42h festgelet. Lt. Z4 wären 8.00 h nötig. Kann ich diese Meldungen auf Grund der geringen Differenz von 7,42 –> 8.00 h täglich noch weiterhin melden????

    ….diese Meldungen sind wirklich **SCHWERSTARBEIT! 👿

    Bin schon gespannt, welche Meinungen Ihr vertritt.
    Danke
    B.

    #24401

    Hallo!

    Im Fragen-Antworten-Katalog zur Schwerarbeitsverordnung, Frage 19, findet sich in der Antwort ein Hinweis auf deine Frage.
    Ich stelle die wichtigste Textpassage hier rein:

    Die Werte für den Kalorienverbrauch, welche aus der Berufsliste 1 bzw. 2 hervorgehen, basieren auf einem 8-Stunden-Tag. Für das Vorliegen von Schwerarbeit iSd § 1 Abs. 1 Z 4 der Schwerarbeitsverordnung ist erforderlich, dass zumindest während der Normalarbeitszeit Schwerarbeit erbracht wird. In diesem Zusammenhang ist auf die diesbezüglichen Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages Bedacht zu nehmen.

    LG

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