Hallo!
Im Fragen-Antworten-Katalog zur Schwerarbeitsverordnung, Frage 19, findet sich in der Antwort ein Hinweis auf deine Frage.
Ich stelle die wichtigste Textpassage hier rein:
Die Werte für den Kalorienverbrauch, welche aus der Berufsliste 1 bzw. 2 hervorgehen, basieren auf einem 8-Stunden-Tag. Für das Vorliegen von Schwerarbeit iSd § 1 Abs. 1 Z 4 der Schwerarbeitsverordnung ist erforderlich, dass zumindest während der Normalarbeitszeit Schwerarbeit erbracht wird. In diesem Zusammenhang ist auf die diesbezüglichen Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages Bedacht zu nehmen.
LG