Ich habe auf der GKK Hompage diesen Absatz gefunden:
„Wie ist bei einer Arbeitsunterbrechung durch Urlaub, Krankenstand oder Feiertag vorzugehen?
Bei derartigen Arbeitsunterbrechungen, die keine Beendigung der Pflichtversicherung nach sich ziehen, ist zu prüfen, ob der betreffende Arbeitnehmer Schwerarbeit verrichtet hätte, wenn die Arbeit nicht ausgefallen wäre („Ausfallsprinzip“).“
Heißt dass, wenn ein Mitarbeiter der Schwerabeit verrichtet ein ganzes Monat krank ist muss ich dieses Monat auch melden? Ich dachte eigentlich überwiegend, also mind. 15 Tage im Monat muss er Schwerarbeit verrichtet haben.
lg
Lydia