Schwerarbeit

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  • #14390

    Ich habe auf der GKK Hompage diesen Absatz gefunden:

    „Wie ist bei einer Arbeitsunterbrechung durch Urlaub, Kranken­stand oder Feiertag vorzugehen?
    Bei derartigen Arbeitsunterbrechungen, die keine Beendigung der Pflichtversicherung nach sich ziehen, ist zu prüfen, ob der betreffende Arbeitnehmer Schwerarbeit verrichtet hätte, wenn die Arbeit nicht ausgefallen wäre („Ausfallsprinzip“).“

    Heißt dass, wenn ein Mitarbeiter der Schwerabeit verrichtet ein ganzes Monat krank ist muss ich dieses Monat auch melden? Ich dachte eigentlich überwiegend, also mind. 15 Tage im Monat muss er Schwerarbeit verrichtet haben.

    lg
    Lydia

    #19835

    Hallo Lydia!

    Ja, auf Grund des § 4 der Schwerarbeitsverordnung müssen auch diese Zeiten gemeldet werden, wenn der AN Schwerarbeit verrichtet hätte!

    LG

    #19836

    Vielen Dank!

    lg

    #19837

    Hallo Lydia!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    #19838

    Hallo!

    Ich hätte hierzu ebenfalls eine Frage: Wie siehts für den Fall aus dass nach dem arbeitsrechtlichen Ende noch eine Urlaubsersatzleistung gezahlt wure – im Monat der UE bzw. wenn die UE in die Folgemonate reicht: Ich hab zwei unterschiedliche Quellen gefunden – die aber etwas anderes erzählen.

    Die OÖGKK meint es liegt Schwerarbeit vor:

    http://dienstgeber.ooegkk.at/portal27/portal/dgooegkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=68787&p_tabid=3&p_pubid=634247

    Die WGKK meint nein (S. 9)

    http://www.wgkk.at/mediaDB/Dienstgeberinformation_03_2008.pdf

    Gibts tatsächlich unterschiedliche Bestimmungen oder ist bloß eine Quelle veraltet?

    Danke schonmal im Voraus

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