Schwangerschaft – Überstundenpauschale

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  • #15792

    Hallo,

    Die DN hat ein Überstundenpauschale ohne Vereinbarung eines Widerrufes. Bedeutet das, dass das Pauschale auch weiterhin zu bezahlen ist, obwohl keine Überstundenleistung mehr erfolgen darf (Rechtscharakter einer Entgelt-Dauerzusage)?

    Gesetzt den Fall, dass eine Vereinbarung „bis auf Widerruf“ getätigt wurde, ist dann das Pauschale ab Bekanntgabe der
    Schwangerschaft nicht mehr auszubezahlen?

    Danke für die Info.

    Liebe Grüße

    #23007

    Hallo latinelli!

    Nach „hiesiger“ Rechtsprechung kann (egal in welchem Fall) die Bezahlung der ÜP während der Schwangerschaft eingestellt werden. (z.B. OGH 26.2.2004, 8 ObA 124/03y)
    „Kleine“ rechtliche Bedenken bleiben jedoch trotzdem in diesem Falle.

    LG

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